Kinderrechte-nicht gefragt, es sei denn,
sie dienen dem Arsch
der lernresistenten Pädaodrogenmuffia
sie dienen dem Arsch
der lernresistenten Pädaodrogenmuffia
Hallo,
vor ein paar Tagen startete Kurt H. eine Petition, wie nachfolgend dokumentiertam Ende findet Ihr einen Link, da könnt ihr unterschreiben, wenn Ihr wollt.*****Aber denkt auch daran, Eure Namen unter dem Teil verlangen schon einigen Mut, ausserdem unterschreibt Ihr dann gewisse Halbfertigkeiten und auch ´Widersprüche gleich mit. abgesehen davon ist unsere Erfahrung, , dass massgebliche Pädofunktionäre absolut nicht seriös mit Daten und Namen von Kritikern, auch aus den (nicht ganz) eigenen Reihen umgehen. Und wer würde schon ausser eine Handvoll "Hartgesottener" überhaupt solche eine platte Einpunktepetiton womöglich mit Realnamen unterschreiben?
Im Prinzip finde ich den Versuch zur Senkung des "Schutzalters " in Sachen Selbstbestimmung für alle aber richtig, und wenn es auch nur eine Provokation zum Nachdenken ist, das Nachdenken darüber wäre schon ein Erfolg.
Nur an der überzeugenden Argumentation haperts hier schon erheblich. Leider wurden die paar Kinderrechtler und ihre Sympatienten, die es in Deutschland noch gibt, vorher offenbar nicht gefragt, so hätte man sich unbedingt vorab auf einen gemeinsamen Text einigen können, so aber entfällt die gesamte Kritik aus kinderrechtlicher Sicht, wie ich sie hier anspreche.
Der Kreis der ZustimmerInnen wird deshalb wohl erheblich kleiner sein, als wenn man uns in dieser wichtigen Angelegenheit mit einbezogen hätte. Die Gräben zwischen denen, die sich als Pädophile verstehen und denen, die sich als Kinderechtler verstehen sind offenbar schon lange oder immer noch viel zu gross.
Zunächst einmal: Der Begriff "Pädosexualität" oder "Pädophilie" führt zu einem tendenziellen Motivationsverdacht, der schon allein deshalb kontraproduktiv ist, weil er den einschlägigen Kindesmisshandlern die Brücken baut, ihre Hetz- Kampagnen gegen den- wie sie es nennen -"falschen Kindesgebrauch" fortzusetzen. Mit anderen Worten: der schwammigkeitsbelastete und vorurteilsbelastete und populistische /psychiatrische Begriff "Pädophilie", egal, ob oder wie er gerechtfertigt ist oder nicht, hat in dieser Petition nichts zu suchen, wenn sie denn Erfolg haben soll. Wenn man - wie behauptet, daran Interesse hat, wirklich auf die Bedürfnisse und Interessen der betroffenen Kinder und Jugendlichen einzugehen, dann sollte man das auch AUS IHRER SICHT UND MÖGLOCHST AUCH IN IHRER SPRACHE so unmissverständlich formulieren, wie möglich.
Im übrigen: dass es diese altersunabhängigen Bedürfnisse gibt, kann ich nur bestätigen, und zwar ohne dass die Initiativen dafür stets von einem Erwachsenen ausgehen müssen. Aber wo steht in dieser Petition auch nur ein einziges Wort zu den sozialen Rahmen- Bedingungen, unter denen die Betroffenen ohne Repression und Ächtung selbst angstfrei diese ihre Bedürfnisse auch formulieren könnten?
Einfach so mal kurz die bestehenden Bevormundungs-, Abhängigkeits-,Macht,-und Herrschaftsverhältnisse ignorieren, geht jedenfalls überhaupt nicht, also muss sich die Petition, zumindest in einer angehängten Argumentation, dafür aussprechen, dass am Ende bei dem Thema Senkung der Schutzaltersgrenze kein einzelner isolierter Programmpunkt dasteht, sondern alle Lebensbereiche
mit demgleichen Altersvorschlag angesprochen werden sollten, also Elternhaus, Ausgangssperren, ausziehen von Zuhause, Mindesteinkommen, Jugendamt, Knast, Heim, Psychiatrie, Schulpflicht, Wahlrecht und und und...Oder gibt es etwa keine "pädophilen" Erziehungsgewaltbefohlenen, die "ihre" Kinder unter Druck setzen, in die Psychiatrie einweisen lassen, wenn sie sich nicht fügen, oder ihnen die Polizei hinterher jagen, wenn sie aus irgend welchen Zwangsjacken flüchten ?
Andernfalls könnte die Gefahr der Ausnutztung anziehender Sexualität "Minderjähriger" vielleicht so gar noch erheblich grösser als bisher sein frei nach dem Motto: "Du musst bei mir leben, aber Du darfst mit mir heute nacht ins Bett gehen, aber morgen früh gehst du in die Schule oder zurück ins Heim, ob Du willst oder nicht.."
Insofern verstehen wir diese Petition als den Versuch der Verhärtung des Kinderentrechtungs-Knüppels mit den Mitteln von Zuckerbrot unter gefängnisähnlichen Bedingungen, und auch als Bevormundung und Entmündigung der Kinderrechtler ganz genau nach dem Muster wie auch Eltern Kindern ungefragt ihren Willen, Ihre Lebensform und ihr Leben aufzwingen, ohne sie zu fragen, ob sie das überhaupt wollen.
Weitere Anmerkungen und Kritikpunkte
in dem nachfolgenden Text ,[/color] grün gekennzeichnet
[/size]
An: Parteien im Deutschen Bundestag
positive sexuelle Selbstbestimmung auch für unter-14-Jährige
KH
Initiator/in kontaktieren
Gestartet von
Kurt H.
Abschaffung oder(um viele Petenten auch noch zu verschrecken) Liberalisierung der § 176, 176 a StGB
Warum ist das wichtig?
Bisher haben unter-14-Jährige
gar keine Selbstbestimmung nur eine negative sexuelle Selbsbestimmung: "Nein heißt Nein".
Sie können sexuelle Angebote nur ablehnen.
Nach Artikel 2 Grundgesetz haben sie aber auch ein Recht auf positive sexuelle Selbsbestimmung "Ja heißt Ja".
Das verwehrt ihnen seit über 100 Jahren u.a. der § 176 StGB.
Sobald unter-14-Jährige (diskriminierend als Kinder bezeichnet) einer sog. sexuellen Handlung zustimmen, wird ihre Zustimmung nicht anerkannt und als sex. Missbrauch verfolgt. Und wenn beide unter 14 sind ?
Die Grundrechte (auch die sexuelle Selbstbestimmung) gelten jedoch für jedes "Kind" gleichermaßen, wie das Bundesverfassungsgericht schon 1968 festgestellt hat. Somit haben alle unter-14-Jährigen gleiche Grundrechte auch auf positive sexuelle Selbstbestimmung.
Links zu Texten über das Einwilligungsalter findet man beim VBO:
http://vbo-online.org/?page_id=23
Kindliche Sexualität wird seit ca. Mitte des 19. Jahrhunderts beschrieben und erforscht:
Ja "erforschen" ist geil und macht Spass....
Die ersten, die über kindliche Sexualität schrieben waren Psychiater und Ärzte ab etwa 1850 wie Krafft-Ebing oder Albert Moll.
Psychiater- coole Truppe, das versprach gross artige Zeiten für die Zukunft, ein Blick in die heutigen Psychiatrien bestätigt diese Aussicht und zeigt das ganze Elend, das diese Art "Forschung" da zu Tage befördert hat
Bis heute sind die Ergebnisse leider nicht populär geworden. Es gibt sie aber. Der Mensch wird mit Geschlechtsorganen geboren und ist von Anfang an lust- und orgasmusfähig. Daher darf ihm die positive sexuelle Selbstbestimmung nicht verwehrt werden, sobald er sie auszuüben wünscht. Die Frage ist nur, wer beobachtet, stimuliert, bewertet und entscheidet das? Wer hat das Recht dazu und wer nicht?
In diesem Sinne können selbst pädophile Beziehungen positiv erlebt und empfunden werden.
Der Begriff ist nicht klar, und sugeriert, 96-98 Prozent der bevölkerung wären nicht kinderliebend.
Ich selbst habe von einer solchen Beziehung als Junge profitiert.
Die § 176 und 176 a StGB sind somit verfassungswidrig, weil sie die die positive sexuelle Selbstbestimmung von unter-14-Jährigen mit so genannten Erwachsenen untersagen.
Die GRÜNEN der 80er Jahre waren auf dem richtigen Weg.
Waren sie nicht. Sie haben die Kinderrechtebewegung und die Antiheimkampgane mit der Pädophiliekeule und der Folge unzähliger Betroffner erschlagen , die ihr Leben verloren haben. Und die selbst ernannten Einpunkte "Pädophilen" aus "Schwupp" und Umfeld haben dabei kräftig mitgeholfen
Leider haben sie sich inzwischen einer religiös verbrämten Missbrauchsideologie angeschlossen, kein Wunder, wenn alles dafür getan wurde, den Anspruch der "Pädophilen" als (einzige) "Rechte der Kinder" auszugeben. die rationalen Argumenten nicht zugänglich ist und ausschließlich Sexualpessimismus verbreitet, den sie an Vergewaltigungsopfern festmacht. Jede Vergewaltigung ist leicht populistisch auszuschlachten, positive sexuelle Selbstbestimmung kommt dabei unter die Räder.
Einvernehmlicher Sex (nach dem erklärten oder erkennbaren Willen der Beteiligten) ist gelebte sexuelle Selbstimmung auch bei unter-14-Jährigen. Sie darf niemals Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung sein, weder bei Hetero- noch bei Homosexuellen. Das gebietet das Grundgesetz.
Wenn Pädosexualität toleriert würde, käme sie aus dem Dunkel der Verfolgung ans Licht der Akzeptanz. Nur dadurch kann auch dem Willen zur Sexualität altersunhabhängig Geltung verschafft werden. Also rein in eure Kiste, frei nach dem Motto: es gibt keine über 14 jährigen, die intime Nähe zu "Minderjährigen" suchen, die nicht "pädophil sind..
Der tatsächliche Missbrauch kann dann von Einvernehmlichkeit und Zustimmung klar getrennt werden.
Wie "gebraucht man denn ein "Kind" richtig? Oder werden hier auch nur Begriffslügen weitergetragen und für eigene Zwecke falsch gebraucht?
Das Paradigma des Sexualpessimismus wird dadurch überwunden.
Damit künftig für alle Altersgruppen nicht nur gilt
"Nein heißt Nein"
sondern auch
"Ja heißt Ja"
Wer die Abschaffung des Einwillingungsalters zu radikal findet, kann sich auch für einige gezielte Liberalisierungen einsetzen, z.B.:
Mehrere Möglichkeiten zur Reform der § 176/176a StGB:
moderate Absenkung der Altersgrenze,
Antragsdelikt statt Offizialdelikt
(Geheimhaltungsfrage spielt eine Rolle)
Absehensklausel bei geringem Unrechtsgehalt
Minder schweren Fall wieder einführen bei § 176 StGB (Geldstrafe oder drei Monate bis ein Jahr Freiheitsstrafe)
Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung aufnehmen analog zu §182 (3) StGB
Aber nicht zur Schuleverweigerung, das regeln dann die "pädophilen" Eltern und schwulen Ado(m)pteure...
finnisches Modell: nur Handlungen mit Eindringen in den Körper einer unter-14-Jährigen Person sind strafbar, nicht grundsätzlich jede 'sexuelle Handlung' (genitale Stimulation), in Deutschland entsprechend § 176 a StGB.
Warum? Geht "eindringen" nur gewaltförmig, und "genitale Stimulation" nur gewaltfrei ?
Schutz der Intimsphäre in der StPO (evtl. Schweizer Modell)
Einstellung des Verfahrens nach StPO, wenn der geschädigte Zeuge/die Zeugin sich erkennbar nicht an der Äufklärung des Sachverhalts beteiligt und wenn eine weitere Aufklärung dem Kindeswohl. Der Begriff "Kindeswohl" der hier übernommen wird, ist eine gefälscht übertragene Übersetzung aus der Un -Kinderrechtecharta aus dem englischen. In der originalen englischen Fassung heisst es "the best i n t e r e s t s of children" entgegensteht (um zu vermeiden, dass die Sekundärschädigung durch Polizei und Justiz größer wird als der evtl. Schaden durch die Tat).
Einvernehmlichkeit zwischen Kindern und Erwachsenen ist beeits dargestellt im Zivilrecht/Sorgerecht:
§ 1626 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Elterliche Sorge, Grundsätze
(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.
(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.
Mit einer Entkriminalisierung muss eine verbesserte Aufklärung und Beratung einhergehen um Konflikte und Probleme bei altersungleichen und intergenerationellen Partnerschaften (auch sexueller Art) durch Hilfe und Beratung angstfrei zu lösen.
Geeignete Stellen könnten erweiterte Angebote z.B. von pro familia sein. Die bereits heute unideologische Beratung und Hilfe umfassend anbieten.
http://profamilia.de/
Um Gottes Villen, ich sehe mich schon verpflichtet, morgen früh zu pro Familia gehen zu müssen, wenn ein dreizehnjähriger droht mich anzufassen,der übermorgen erst 14 wird.
***** wie ich eben gesehen habe, hat "CAMPACT" wo die Petition erschien, diese, wie gerade hier dokumentiert von seiner Plattform entfernt. Terrorismus einmal anders, aber typisch für die Angst- und Vorurteilemasche, die die gesamte Öffentlichkeit mittlerweile gelähmt hat, sich diesen Krieg oder Frieden entscheidenden Inhalten zu stellen, was sich die kinderrechtefeindlichen "Pädophilen" aufgrund ihrer jahrzehntelangen kontraproduktiven Einpunkte - und fundamentalistischen "Schafft das Einwilligungsalter ganz ab"- Programmatik selbst mit zuzuschreiben haben. Interessant ist ganz nebenbei, dass CAMPACT als "Begründung" seiner Ablehnung der Petition angeführt hat, zwei Menschen unter 14 dürften doch.." und sie haben wohl auch das gegebene "Machtgefälle" als Einwand vorgebracht, was hier ja in diesem Beitrag auch schon angesprochen wurde.. Deshalb müsste mMn. die richtige Petitionsformulierung zum Beispiel lauten: "Volljährigkeit ab 12 " oder "Volljährigkeit auf Verlangen", dann wären zumindest alle Lebensbereiche der Kids mit abgedeckt.
Präambelvorschlag:
[,,,]das Lebensalter ist kein Kritierium dafür, ob eine Beziehung freiwillig, gewalttätig und Ausnutzung ist oder nicht [...]
[...."Die umfassenden Rechte der "Kinder, die ihre Selbstbestimmung legitimieren, bauen das faktische Macht- und Abhängigkeitsverhältnis der Kinder zu ihren BesitzerInnen in allen Lebensbereichen diametral ab. Ohne den Abbau und die Aufhebung des unfreiwilligen Abhängigkeitszwanges durch eine juristische und ökonomische Legitimation ihrer Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen ist auch eine selbstbestimmte Sexualität unmöglich, weil trotzdem selbst bei freier Partnerwahl das Fremdbestimmungsrecht in den Händen der Erziehenden und damit auch die erzwungenen sozialen Abhängigkeiten weiter erhalten blieben und somit auch einvernehmliche Formen des Zusammenlebens und - Liebens zwischen "Minderjährigen" und "Mehrjährigen" jederzeit weiter torpediert und ausgehebelt werden könnten....] .[/b]
https://weact.campact.de/petitions/posi ... 14-jahrige