Tabubruch AFD? Hahaha

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Tabubruch AFD? Hahaha

von Ichlachmich » Do 6. Feb 2020, 13:19

Das Gejammer ist groß, mit Unterstützung durch was weiss ich für Rechtsradikalen von AFD, FDP und CDU hat sich dieser FDPler zum Ministerpräser wählen lassen. Das sei ein Tabubruch? Nö Du, der "Tabubruch" kam schon viel früher, zum Beispiel DOKU siehe unten und da jammert niemand, im Gegenteil. Das Ansprechen von Kindern durch "Fremde" (die sollen niemals Kinder ansprechen dürfen) hat wohl immer einen "bösen" Hintergrund. Sogar der Versuch des Ansprechens mit "sexuellen Absichten" ist angeblich erst jetzt strafbar. Für die Verleiter zu solchen Straftaten aber besteht Vögelfreiheit. Ein Versuch des nicht sterilen Ansprechens durch "Unbefugte" ist schnell unterstellt. Wer definiert das eigentlich, welche Motive jemand hat, mit Kindern zu reden? Wie sollen da überhaupt noch dringend benötigte ausserinstitutionelle Hilfen geleistet werden, wenn ein Kind um Hilfe schreit, zB., weil es vom Jugendamt, von irgend welchen Erziehenden, Lehrern, MItschülern, Eltern oder von der Polizei usw mit Unsäglichkeiten überzogen wird? Anscheinend geht es nur noch um die Fangquoten. Wenn so ein Bulle oder eine Bullette einen höchstwahrscheinlichen oder nur angeblichen "Pädophilen" geil macht, weil der sich im Netz als Kind ausgibt, und der mutmassliche "Pädo" geht drauf ein, dann ist nicht der Köderleger kriminell, sondern die jenigen, die anbeissen. Fantastisch, Ihr Ferkel! Lege in einem Supermarkt ein paar auffällige Lungentorpedos in den Kassenbereich, an denen niemand vorbei kommt. Wenn der Käufer zulangt und sich dadurch nen Lungenkrebs fängt, ist er "selbst schuld", nicht etwa die Köderleger*innen. Deutschland Deutschland --> demnächst werden nur noch Atemluft und Frischwasser verkauft: wer sich keine frische Luft oder kein klares Trinkwasser kauft, ist "selbst schuld", wenn sie /er die verseuchte Luft einatmet oder das hochdosierte nitratverseuchte Wasser trinkt. Deutschland Deutschland, es geht voran.

D O K U M E N TA T I O N


Mit der Mehrheit des Hauses hat der Bundestag am Freitag, 17. Januar 2020, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, durch den der Versuch des Cybergroomings, also des gezielten Ansprechens von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte, künftig strafbar sein soll. Für die entsprechende Änderung des Strafgesetzbuchs (19/13836) votierten in dritter Beratung die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD. Die übrigen drei Fraktionen enthielten sich. Der Abstimmung zugrunde lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (19/16543).

keine Mehrheiten mit Hilfe der AFD soso.jpg
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„Strafrechtlicher Schutz von Sozialpädagog*innen, Internetbullen Kindern muss effektiv sein“

Cybergrooming sei laut Strafgesetzbuch bereits strafbar, heißt es im Gesetzentwurf. Der Straftatbestand greife jedoch dann nicht, wenn der Täter lediglich glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber zum Beispiel mit einem Erwachsenen kommuniziert. Denn der Versuch, also auch Fälle, in denen ein Täter auf ein „Scheinkind“ einwirkt, sei nicht strafbar. Der strafrechtliche Schutz von Kindern müsse jedoch auch dann effektiv sein, heißt es in dem Entwurf, wenn Täter, insbesondere in der Anonymität des Internets, versuchen, missbräuchlich auf Kinder einzuwirken. Hier könne es für eine Strafbarkeit des Täters nicht davon abhängen, ob das von ihm über das Internet kontaktierte Tatopfer seinen Vorstellungen entsprechend tatsächlich ein Kind ist oder nicht.

D O K U M E N T A T I ON

Disput in zweiter Lesung

Im Hinblick auf diese Neuregelung wurde im Vorfeld der dritten Beratung auf Wunsch von Bündnis 90/Die Grünen in zweiter Lesung über einen Teil des Entwurfs getrennt abgestimmt. Konkret ging es bei dieser Abstimmung um den Artikel 1 Ziffer 1b des Gesetzentwurfs in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung, in dem ebenjene Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings neu gefasst wurde.
Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) argumentierte während der Debatte, dass mit der Versuchsstrafbarkeit eine „Verlagerung des Strafrechts in das polizeiliche Gefahrenabwehrrecht“ stattfinde. Statt dieser Vorverlagerung des Strafrechts muss es nach Ansicht der Grünen vielmehr darum gehen, „ausreichende und qualifizierte Ermittlungskapazitäten“ zu schaffen, so die Abgeordnete. Bereits in einer Ausschusssitzung zum Thema am Mittwoch, 15. Januar 2020, hatten die Grünen gemeinsam mit FDP und der Linken Bedenken gegenüber der Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings angemeldet, da mit ihr die Grundsätze des Strafrechts infrage gestellt würden.
Gegen diesen Artikel votierten neben den Grünen entsprechend auch die Fraktionen von FDP und Die Linke. CDU/CSU, SPD und AfD stimmten hingegen für den Artikel. Die übrigen Teile des Gesetzentwurfs wurden in zweiter Lesung einstimmig angenommen. (ste/mwo/sas/17.01.2020)

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