Edathy

Gast

Edathy

Beitrag von Gast »

das Interwiw mit Monika Frommel

man sieht hier dass wenigstens noch ein paar Leute aufwachen, die offensichtlich erkennen, daß aufgrund von Spekulationen ein neues "Recht" in Deutschland eingeführt wird, das Moralstrafrecht oder das Straftatverdächtigungsstrafrecht plus "Beweisermittlungsheimsuchungsstrafrecht," [und das Lynchjustizstraflosigkeitsrecht?] was nach Frau Frommel einen Sittenverfall in Deutschland kennzeichnet, das dürfe man sich nicht bieten lassen, trifft es doch mittlerweile mehr und mehr auch Angehörige der oberen Klasse, die mit dieser fatalen Entwicklung der Gesellschaft wohl mehr zu mehr zu tun hat, als sie zugibt.


http://ondemand-mp3.dradio.de/file/drad ... d50be1.mp3


aus diesem Interview entwickelte sich offenbar dieser Artikel in der Süssdeutschen
Fall Edathy: Verfolgung eines strafrechtlich Unschuldigen?

Kinderpornografie gilt als Terrorismus des Alltags. Entsprechend massiv und exzessiv wird ermittelt. Bisweilen wird das Strafrecht missbraucht, um dann über die Moraleines Beschuldigten öffentlich herzuziehen.
siehe Süddeutsche selber im Sommer 2013 über die Indianerkommune

Von Heribert Prantl

Das Wort "Kinderpornografie" ist landläufig noch schlimmer als das Wort "Terrorismus". Nein, man darf nicht Reizwort sagen, das wäre frivol. Aber es ist ein Wort, das Wut und Zorn, Empörung und Erbitterung auslöst. Es ist ein Wort, das noch schneller und vehementer als das vom Terrorismus nach Polizei, Strafrecht und scharfen Gesetzen rufen lässt. Die Gefahren für die Kinder sind den Menschen eben noch näher als die Gefahren durch den Terrorismus.

Eltern denken an ihre Kinder, sie denken an Spanner, die vor den Spielgeräten auf den Spielplatzmit dem Fotohandy lauern, sie denken an Missbraucher, sie haben Angst. Kindesmissbrauch ist Terrorismus im Alltag. Und Kinderpornografie: Das sind Bilder und Filme von sexuellen Handlungen "von, an und vor Kindern"; so steht es im einschlägigen Straftatbestand, in Paragraph 184b Strafgesetzbuch, der "Verbreitung, Erwerb und Besitz" verbietet und mit Haft bis zu fünf Jahren bestraft.

Kinderpornografie. Schon das Wort weckt Abscheu. Deshalb ist kaum ein anderer Straftatbestand in jüngerer Vergangenheit so oft geändert, ausgeweitet und verschärft worden, ohne dass es daran, außer bei einigen Strafrechtsprofessoren, die vor Hysterie warnten, viel Kritik gegeben hätte; die Strafbarkeitsschwelle wurde immer tiefer gesetzt. Was bis dahin nur schmuddelig war, wurde auf einmal illegal. Ermittlungsbehörden und Gerichte dehnen den ohnehin immer weiter gefassten Kinderpornografie-Begriff noch weiter aus, um möglichst scharf ermitteln zu können. Selbst das bloße Betrachten von Nacktbildern im Internet kann mittlerweile strafbar sein. All diese Ermittlungs- und Strafvehemenz traf auf gesellschaftlichen Konsens, weil Kinderrechte und Kinderschutz heute zu Recht höher geachtet werden als früher - und weil das Strafrecht, leider oft zu Unrecht, als besonders guter und hochrangiger Schutz gilt. Nicht selten wäre zivilrechtlicher Schutz (Unterlassung, Schadenersatz, Schmerzensgeld) besser.
Zum totlachen--->>>> weil Kinderrechte und Kinderschutz heute zu Recht höher geachtet werden als früher -
welche "Kinderrechte" meint er denn?

Im Fall des Sebastian Edathy ist zu beachten, dass nach Feststellung der Experten des Bundeskriminalamts die von dem Politiker als Privatmann bestellten Filme nichts Strafbares zeigen, also nicht illegal sind. Das war ganz frühzeitig, zu Beginn der Vorermittlungen, bekannt. Wenn das so ist, dann liegen all diese Filme unter der Strafbarkeitsschwelle; Edathy durfte sie bestellen. Wohlgemerkt: Wir reden vom Strafrecht, nicht von Moral.
siehe Sommer 2013, süddeutsche Existenzvernichtungsversuch, wie sie schreiben wie sie heucheln
Die Filme werden auch vom neuen, hochsensibilisierten Strafrecht nicht erfasst. Wenn das aber so ist, dann ist ein monatelanges Ermittlungs- beziehungsweise Vorermittlungsverfahren problematisch. Noch viel problematischer sindd die Haus- und Bürodurchsuchungen bei Edathy. Sie sind nicht nur hochproblematisch, sie sind wohl rechts- und verfassungswidrig. Wenn die Filme legal sind, dann gibt es keinen Anfangsverdacht. Wenn es schon keinen Anfangsverdacht gibt, dann erst recht keinen Verdacht, der für eine Durchsuchung ausreicht. Voraussetzung jeder Durchsuchung ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine bestimmte Straftat bereits begangen ist - hierfür müssen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.

Die Ermittlungsbehörden argumentieren mit Erfahrungssätzen. Sie führen an, dass erfahrungsgemäß derjenige, der erlaubte Nacktfilme bestellt, auch illegale bestellt und besitzt. Allein auf diese angebliche Erfahrung wurden die Durchsuchungen gestützt. Also: Man hat keine festen Anhaltspunkte für eine Straftat, durchsucht aber, um feste Anhaltspunkte zu finden - und dann damit die vorherige Durchsuchung zu begründen. Und wenn man sie nicht findet, wird gesagt, dass wohl Beweise vernichtet worden sind.

Es handelt sich um eine Beweisermittlungsdurchsuchung; das Verfassungsgericht nennt das "verbotene Ermittlungen ins Blaue hinein". Das ist nicht Strafrecht, sondern Spekulationsrecht. Mit solchen Begründungen kann man bei fast jedem Bürger durchsuchen. Nehmen wir Beispiele, bei denen Moral keine Rolle spielt: Wer legal ein Luftgewehr gekauft hat, hat womöglich auch waffenscheinpflichtige Gewehre zu Hause; also werden seine Wohn- und Büroräume durchsucht. Wer viel Alkohol bestellt, hat womöglich auch illegale Drogen eingekauft; er wird durchsucht. Und, um es ins Lächerliche zu treiben: Wer viel Kaugummi kaut, kaut womöglich auch das verbotene Rauschgift Kat; man stellt ihm die Wohnung auf den Kopf.

Wenn solche Durchsuchungen, mehr oder minder verdachtslos, wegen Waffen- oder Drogendelikten gemacht würden und dann nichts zum Vorschein käme, hätte der zu Unrecht Beschuldigte gewiss einige Unannehmlichkeiten. Wenn solche Durchsuchungen wegen Kinderpornografie gemacht werden, ist das für den Beschuldigten nicht nur unannehmlich, sondern existenzvernichtend. Der Vorwurf ist so klebrig, dass ihn der Beschuldigte (auch derjenige, der gar nicht hätte beschuldigt werden dürfen) nicht mehr loswird. Immerhin hat er ja, das wird ja in diesem Kontext bekannt, obwohl es Privat- und Intimsache ist, angeblich unmoralische Filme von Kindern gesammelt. Das ist in einer Gesellschaft, die ansonsten in sexualibus fast alles toleriert, der bürgerliche Tod.
Von wegen" sexuell freizügige emanzipierte Gesellchaft" Endlich mal jemand der wenigstens andeutet, in was für einer katastrophalen Befindlichkeit die Sexualität der Erwachsenen mittlerweile angekommen ist
Die spekulative und zugleich existenzvernichtende, daher unzulässige Durchsuchung bei Edathy liegt daher hart an der Grenze zur Verfolgung Unschuldiger (§ 344 Strafgesetzbuch).
das ist ein Alibiparagraf. die Scheine kriegen immer recht
Es handelt sich um ein Verbrechen, das mit Haft bis zu zehn Jahren bestraft wird.
das so gut wie nie geahndet wird
Diese harte Strafe ist das Pendant zur Unschuldsvermutung. Wenn die Unschuldsvermutung von einem Amtsträger brachial verletzt wird, braucht es eine Strafe, die das ahndet. Geschütztes Rechtsgut bei der Verfolgung Unschuldiger ist die Integrität und Rechtsstaatlichkeit der Rechtspflege. Eine unzulässige Durchsuchung, von der man weiß, dass sie die Integrität eines Menschen dauerhaft vernichtet, verstößt gegen das Übermaßverbot, gegen jede Verhältnismäßigkeit, verletzt also die Integrität des Rechtsstaats. Ein Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er sich in der Wahl seiner Mittel, mit denen er Straftaten verfolgt, beschränkt - und dass er die Regeln auch dann einhält, wenn es um empörende Straftaten geht. Weder das Wort Terrorismus noch das Wort Kinderpornografie darf also ein Dietrich sein, um damit rechtsstaatliche Schranken aufzusperren und zu beseitigen. Und damit zum Fall Edathy: es kann nicht sein, dass mit den Mitteln des Strafrechts die Moral eines Menschen zum Gegenstand öffentlicher Debatten gemacht und seine Existenz damit vernichtet wird. Das ist Missbrauch des Strafrechts.

Es gibt Ähnlichkeiten bei der Verfolgung von Terror und bei der Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie. Die Strafbarkeit wird aus Gründen der Prävention weit ins Vorfeld verlagert, und wenn eine Person im Vorfeld des Vorfelds agiert, also zum Beispiel islamistische Bücher liest, gilt das schnell als ein Verdacht, der zu Eingriffsmaßnahmen berechtigt. In den RAF-Jahren wurden Bürger, die auch nur ansatzweise für einen liberalen Umgang mit Terroristen geworben hatten, mit Strafverfahren überzogen: 1974 wurde selbst ein Bischof, der Berliner Bischof Kurt Scharf, als "Baader.-Meinhof-Bischof" abgekanzelt. DIe umfassende verdachtsunabhängige Kontrolle, wie sie heute im Sicherheitsrecht gang und gäbe geworden ist, wird mit dem ersten Hauptsatz der inneren Sicherheit begründet: Wer nichts zu verbergen habe, habe auch nichts zu befürchten. Das stimmt schon ganz generell nicht - und ganz speziell bei der Kinderpornografie stimmt es überhaupt nicht: Wer einmal, zumal als prominenter Politiker, damit in Verbindung gebracht wird, wird das nie mehr los - selbst wenn das Ermittlungserfahren mit Bedauern und Entschuldigung eingestellt wird.

Der strafrechtliche Umgang mit Edathy war fehlerhaft. Alles, was folgt, alle politischen Geschwätzigkeiten, deretwegen nun Minister Hans-Peter Friedrich zu Fall kommt, waren Folgen dieses Fehlers - Folgefehler also. Der richtige politische Umgang mit einem strafrechtlichen Verfahren, das kein strafrechtliches Verhalten zum Gegenstand hat, ist praktisch unmöglich.
Es ist nicht gut, wenn aus dem Strafrecht Moralrecht wird.
Ist es schon lange geworden

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Süddeutsche Zeitung vom 15.02.2014, Seite 13
Gast

Re: Edathy

Beitrag von Gast »

Spiegel"-Leserbriefe,
ein paar dumme sind auch dabei, aber die Leute blicken es und trotzdem scheint sich das krebsgeschwüer, um das es geht nicht aufhalten zu lassen


. Rechtsbeugung aus Prinzip

Die Auslassungen Edathys sind vollkommen korrekt. Ob sie stimmen oder nicht, kann ich nicht beurteilen, aber sie sind nicht zu widerlegen und in sich schlüssig. In Bezug auf die Staatsanwaltschaft kann man nur zustimmen. Was hier betrieben wurde, war eine öffentliche Hinrichtung und in meinen Augen auch Rechtsbeugung. Wie kann es sein, dass der Erwerb legaler Ware, so anstössig sie auch sein mag, zu der Schlussfolgerung führen darf, dass man generell davon ausgehen kann, dass dann auch noch illegales Material zu finden sein wird. Das führt das fundamentale Prinzip der Unschuldsvermutung ad absurdum. "Vorbeugende" Strafverfolgung sollte nicht zu unserem Rechtstaat gehören. Wenn es also einem Staatsanwalt passt, kann er eine Existenz zerstören, denn hängen bleibt ja sowieso was. Verdachtsjustiz, möglicherweise mit politischem Zweck (man denke nur an den NSU-Ausschuss), ist etwas für eine Diktatur. Ich möchte soetwas in diesem Land nicht sehen.


Wie kann man sich das vorstellen?
Da meldet sich zufällig eine kanadische Firma bei Herrn Edathy: Hätten sie denn Interesse an einer Bildersammlung von nackten Buben? Edathy: Gerne. wenn es legal ist. Oder könnte es auch sein, dass der betreffende Herr nächtelang das Internet nach einschlägigen Adressen durchsuchte? Das würde das Erschöpfungssyndrom erklären. Und der Friedrich, durfte der die Bilder auch mal haben? Das würde dann erklären, weshalb die CSU der SPD ausnahmsweise einmal die Stange gehalten hat.

Ich hab mich auch schon gefragt warum sich die Staatsanwaltschaft dazu aufgerufen fühlt mir per Pressekonferenz mitzuteilen wie, wann und welche Schriften Herr Edathy legal erworben hat. Ich hätte schwören können, dass mich (und den Rest der Öffentlichkeit) das einen Scheiß angeht.

Aber so zu tun, als wären richtige Kinderpornos das gleiche wie nackte Kinder in natürlicher Umgebung ist eine Verharmlosung des Leides von solchen Kindern, die wirklich für Kinderpornos missbraucht werden.

Wenn unsere männlichen Politiker sich Nacktbilder von von kleinen Jungens ansehen mag das strafrechtlich nicht relevant sein, für mich ist es aber krank. In seinem Wahlbezirk sind sicher viele Eltern ebenfalls dankbar, sie werden ihre Jungens wohl in Sicherheit bringen können.

wozu er diese Bilder erworben hat, davon abgesehen scheint es sich nicht um Material zu handeln bei dem die Kinder irgendwie schlecht behandelt wurdne, sondern um irgendwelche Bilder vom Baden beim Strand. Mag moralisch nicht so toll sein, aber sich groß darüber zu echauffieren und das ganze in die Kinderporno ecke zu stellen nach dem Motto ist wohl jemand der auch Kinder missbrauchen würde ist noch verwerflicher. Was jemand privat macht geht doch Niemanden etwas an, und man wird auch nicht drauf schließen das jemand gefährlich ist oder ein Vergewaltiger weil er sich normale Pornos ansieht, würde es sich um verbotene schlimmer Pornographie handeln dann kann man sich darüber echauffieren. Also mal den Ball flach halten.

Geh heim oder noch Dienst? Nach NSU-Debakel und die Verstrickung von Ihr wisst schon ein Racheakt der in die NSU Affaire verstrickte Behörde`? Nach dem Prinzip "Du hast unsere NSU ausgequetscht, jetzt werden wir dich kaputt machern. In diesem von jeglicher Vernunft längst völlig entkleideten Land Deutschland ist offensichtlich alles möglich

Öffentliche Hinrichtung
Mediale Zerstörung eines Menschen - das wiegt schon schwer. Das ganze könnte wohl eher zu einer Krise der anderen Beteiligten, vor allem der Staatsanwaltschaft Hannover mutieren.

..so sehr Ihn seine Handlungen, obwohl sie möglicherweise nicht illegal sein mögen, für das Amt eines Politikers oder Würdenträgers disqualifizieren, so sehr muss ich ihm recht geben was die Staatsanwaltschaft betrifft. Wo bitte sind wir hier? Wir leben in einem Rechtsstaat (nicht in einem Ethikstaat). Und über den Rechtsstaat sollten wir alle froh sein. Aber was die Staatsanwaltschaft hier abzieht ist unglaublich. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird hier ad absurdum geführt. Es liegen Beweise vor die nicht ausreichen um ihm eine Starfbare Handlung vorzuwerfen. Also durchsucht man unrechtmäßig eine Wohnung, denn man wird ja dann sicherlich fündig werden. Findet man nichts, dann wurden die Beweise halt vernichtet. Das sind DDR-Methoden. Warum durchsucht man nicht gleich alle Wohnungen von Bürgern die ein wenig verdächtig sind. Man wird ja sicherlich auch hier irgendwie fündig werden

Die wichtigste Frage stellt irgendwie keiner: Aus welchem vernünftigen Grund hat er Nacktbilder von Kindern aus Kanada über das Internet erworben? Ob nun diese Bilder juristisch legal oder illegal sind ist mir ziemlich egal, aber mich interessieren die Beweggründe.

Es gibt unterschiedliche "Perversionen", wie man früher gesagt hat. Es erscheint mir aber eine besondere Perversion zu sein, die Sie plagt. Was wollen Sie genau wissen, so ganz genau? Es interessiert sie sogar, wow. Es ist naheliegend, daß es irgendwas mit Sex zu tun hat. Das reicht mir. Entscheidend ist, ob der Besitz verboten ist. Erledigt ist der Mann doch sowieso. Was wollen Sie? So richtig eklige Geschichten? Machen die Ihnen Freude, zumal man unter dem Fähnlein der Wahrheitsfindung derartiges vielleicht betrachten kann, ohne das Gefühl etwas verbotenes zu tun?

Und was wollen Sie mit der Information anfangen, was er damit wollte? Der Mann hat womöglich abnormale Interessen, das sollte Gegenstand einer ärztlichen Behandlung sein, falls er tatsächlich aus sexuellem Interesse derartige Bilder beschafft hat. Eine solche therapeutische Behandlung geht aber niemanden ausser ihm selbst etwas an. Solange ihm keine Straftat nachgewiesen werden kann geht auch das Verhalten der Staatsanwaltschaft deutlich zu weit. So moralisch verwerflich man Edathys Beschaffung der besagten Bilder auch halten kann, das Verhalten der Staatsanwaltschaft ist allerdings in gleichem Maße zu kritisieren, denn sie bewirkt eine öffentliche Hinrichtung eines Menschen, dem bisher anscheinend kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorgeworfen werden kann. Für die öffentliche Hinrichtung von Personen aus moralischen Gründen ist die Staatsanwaltschaft schlicht und einfach nicht zuständig. In diesem Zusammenhang ist auch interessant zu sehen, dass es sich um die gleiche Staatsanwaltschaft handelt, die bereits gegen Wulff vorgeht und wie es derzeit den Anschein hat, auch hier sich verrannt hat. Das zweite Prominente Opfer dieser Staatsanwaltschaft ohne Nachweis eines strafbaren Handels der betroffenen Personen. Meines Erachtens sollte diese für die besagte Staatsanwaltschaft Konsequenzen haben.

10 Schritte voraus Plaaner! Warum redet Ex Innen, Ex Agrarminister Friedrich ( sicher nicht ohne vorher seinen Chef Seehofer und Merkel zu fragen ) mit der SPD Riege darüber? Weil sie dadurch erreichen können dass Gabriel beschuldigt werden kann, und darüber stolpern könnte, er hätter Edathy gewarnt

Was sich hier geleistet wird ist ungeheuerlich. In Pipi Langstrumpf gibt es auch nackte Kinder von 8 - 12. Dieser Staatsanwalt gehört abgesetzt.

Ok man kann darüber streiten ob das was geschehen ist OK ist oder nicht. Sich kleine Jungs anzusehen ist bestimmt nicht das was ich als Vater von 2 Söhnen gut heißen würde. Aber ein Leben zu ruinieren steht in keinem Verhältnis dazu. Unsere Rechtssprechen geht vor allem zuerst von der Unschuldsvermutung aus. Der Mann tut mir leid und wird für sein Leben gebrandmarkt sein. Und das auch wenn sich jetzt herausstellen sollte das er gänzlichst unschuldig ist. Ich hab mal überlegt was ich in seinem Fall machen würde und dachte so bei mir das ich mit nem Strick den nächsten Baum suchen würde. Ich finde das krass was hier abläuft und es ist meiner Meinung nicht damit getan das Herr Friedrich als Minister zurück treten muss.

Ihnen ist schon klar, dass manche Pädophile gerade dadurch (legale Nacktaufnahmen) ihren Trieb im Zaun halten können und sich nicht an Kindern vergehen? Pädophilie ist nichts, was man sich aussucht, nicht wahr? Soll jetzt nichts heißen, dass Herr Edathy tatsächlich diesen Zustand hat.

Meine Vermutung sieht da etwas anders aus. Wen den deutschen Geheimdiensten „ans Bein pinkelt“, der muss sich in Acht nehmen. Denn die Geheimdienste können den Auftrag erteilen im Leben von Herrn Edathy ein bisschen zu wühlen, um schmutzige Wäsche auszugraben. Also prüft man seine Überweisungen und findet eine nicht strafbare, aber karrierezerstörende Info. Das Leben von Herrn Edathy und seine Reputation, ist wie im Falle von Kachelmann und Wullf ein Trümmerhaufen. Am Anfang stand eine Behauptung, die erstmal durch die deutschen Gerichte und Medien warm gehalten werden muss. Das Ende wissen kennen wir alle. Deutschland ist echt ein tolles Land mit tollen moralisch überlegenen Menschen.















forts. folgt
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