Gutachtenkriminalität

Werner Fusszentrum

Gutachtenkriminalität

Beitrag von Werner Fusszentrum »

Die Welt berichtet am 29.1.2015:

Spektakuläres Urteil: Gutachterin muss 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

http://www.welt.de/vermischtes/article1 ... auchs.html

Durch Therapie wieder mal alles nur schlimmer?

Nach einer Traumatherapie hat eine Jugendliche ihren Pflegevater falsch beschuldigt, dass er sie vergewaltigt habe.
Resultat: 22 Monate saß er als Unschuldiger hinter Gittern! Der 71-jährige Saarländer Norbert K. schläft schlecht, und wenn er wegdämmert, plagen ihn Albträume. (...) Er war 2004 wegen angeblichen sexuellen Missbrauchs zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden war – obwohl er komplett unschuldig war, wie sich später herausstellte. (...)
Jetzt hat ihm eine Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken 50.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen – die eine Homburger Gerichtspsychologin zahlen muss. Denn der Saarländer war wegen eines fehlerhaften Gutachtens der Psychologin schuldig gesprochen worden. Das Gericht wird K. über das Schmerzensgeld hinaus aller Wahrscheinlichkeit auch noch Schadensersatz zusprechen. (...)

Das Urteil ist spektakulär. Nur selten werden vom Gericht beauftragte Sachverständige oder Experten für Fehler zur Verantwortung gezogen. Dem ebenfalls unschuldig verurteilten Horst Arnold aus Hessen beispielsweise, den eine Lehrerkollegin der Vergewaltigung beschuldigt hatte, war es nicht gelungen, Schmerzensgeld einzuklagen. Er hatte allerdings, anders als Norbert K., nicht den psychologischen Experten verklagt, obwohl auch hier gravierende Fehler gemacht worden waren, sondern die Falschbeschuldigerin Heidi K. (...) Wie fast zehn Jahre später in einem Wiederaufnahmeverfahren herausgearbeitet wurde, ignorierte die vom Gericht beauftragte Psychologin in ihrem Glaubwürdigkeitsgutachten reihenweise Fakten, als sie die Vorwürfe der 13-Jährigen "mit hoher Wahrscheinlichkeit" als wahrheitsgetreu einstufte.

Ein Freiburger Experte überprüfte ihr Gutachten und stellte fest: Die Psychologin beachtete nicht, dass das Mädchen schon mit zehn Jahren ersten Geschlechtsverkehr hatte, dass es auch seiner Pflegemutter Gewalt androhte, sich partout nicht in die Familie oder in den Klassenverband einfinden wollte und zudem in einer Traumatherapie behandelt wurde, die Experten als wissenschaftlich fragwürdig beurteilen.

Das Gericht ließ zudem ein Alibi K.s für einen der benannten Tatzeitpunkte außer Acht, weil es dem Mädchen und dem Gutachten mehr Glauben schenkte als dem Angeklagten. "Das Problem ist, dass es bei Gutachten kaum Qualitätsstandards gibt", sagt Anwältin Lordt dazu.

Welche Lehren kann daraus ziehen? Nie ein psychiatrisches Gutachten überhaupt zulassen, sondern sich mit einer PatVerfü rechtlich gegen jede Zwangsuntersuchung absichern und eisern bei jeder ärztlichen Befragung schweigen.
Wenn in einem Strafverfahren trotzdem "nach Aktenlage" gegutachtet werden sollte, rechtlich mit dem Anwalt dagegen vorgehen, bis man Erfolg hat, siehe: http://www.zwangspsychiatrie.de/erste-h ... nsik-droht . Zusätzlich den GutachterInnen wegen deren Willkür-Gutachten immer mit einem Strafverfahren entgegen treten, nicht etwa den falsch Beschuldigenden.

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Beschlüsse im Nachhinein noch mal prüfen - eventuell könnte Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert werden!
3.2.2015 Karlsruhe (jur)."Keine psychiatrische Zwangsbehandlung ohne Arzt
Die Zwangsbehandlung eines "psychisch Kranken" darf nur unter der Verantwortung eines Arztes durchgeführt und dokumentiert werden. Genehmigt ein Gericht die Zwangsmaßnahme ohne diesen Hinweis, ist die Anordnung der Zwangsbehandlung „insgesamt gesetzeswidrig“, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 3. Februar 2015, veröffentlichten Beschluss (Az.: XII ZB 470/14)."

http://www.juraforum.de/recht-gesetz/ke ... rzt-506332

Wichtig dabei:
Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich auch im Fall der hier aufgrund Zeitablaufs eingetretenen Erledigung aus § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG2:

http://www.rechtslupe.de/familienrecht/ ... ung-389601

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