Schwules Onlineportal möchte Selbstbestimmung nur für sich
Verfasst: Fr 10. Okt 2025, 00:02
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aus einem aktuellen Artikel "in "Queer.de"
Überschrift: Artikel 3 im Bundestag: Union unentschlossen, AfD LGBT zieht Pädo-Karte
Dazu folgendes Zitat aus dem Artikel, in dem die Rede [ LÜGE !!! ] davon ist, dass Homosexuelle Menschen "die e i n z i g e Opfergruppe der Nationalsozialisten, die nicht in Artikel 3, Absatz 3 aufgenommen wurden, und auch unter Geltung des Grundgesetzes strafrechtlich verfolgt wurden"
Ausgerechnet ein AFDler belehrt die politische community, dass Pädosexualität .... "streng genommen eine Ausprägung der sexuellen Identität" sei. Das behauptete etwa vom AFDler Zons. Demnach, deshalb dürfe der Schutz der sexuellen Identität nicht ins Grundgesetz aufgenommen werden
Freilich sei das ......nach "Queer.de" - deren altetrsrassistische / pädophobe Propaganda dafür bekannt ist, dass sie alles tun. Kindern zugeneigten Menschen und damit auch KIndern eine (sexuelle) Identität abzusprechen..... eine Lüge:
Erste Frage: kennt Ihr alle Kinder, dass Ihr diese pauschale entmündigende und stigmatisierende (fast schon kriminelle) Aussage vor euerm Gewissen verantworten könnt?
Zweite Frage: heisst das, eine sexuelle Identität soll nur den Menschen zugesprochen werden, deren sexuelle Orientierung (oder Fickerei) auch gesetzlich erlaubt ist: anders gefragt: hatten "die" Schwulen allesamt noch keine Identität, als ihre Praktiken noch kriminalisiert waren?
dann weiter in "Queer.de"
welches "Kind" hat denn das Recht auf seine sexuelle Selbstbestimmung"
Wie können angeblich "nicht einwilligungsfähige Kinder" sich selbst bestimmen?
Bisher ist die Gesetzgeberin hier die jenige Gewalt- Instanz, die Kindern gerade nicht nur dieses Recht, sondern ihnen JEDES Recht abspricht, zu bestimmen, wo, wann, wie. was. mit wem sie lernen und leben möchten
KINDERRECHTESEXUALITÄT SCHÜTZEN VORM DISKRIMINIERENDEN GRUNZGESÄSS !!!
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aus einem aktuellen Artikel "in "Queer.de"
Überschrift: Artikel 3 im Bundestag: Union unentschlossen, AfD LGBT zieht Pädo-Karte
.....Der Bundestag hat am Donnerstagvormittag den 10.10 .25 wieder einmal über die Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal "sexuelle Identität" debattiert – In dem Entwurf der Grünen heißt es, daß Artikel 3 im Grundgesetz im ersten Satz von Absatz 3 um den Zusatz "sexuelle Identität" erweitert wird. Aktuell lautet der Satz: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden....."
Dazu folgendes Zitat aus dem Artikel, in dem die Rede [ LÜGE !!! ] davon ist, dass Homosexuelle Menschen "die e i n z i g e Opfergruppe der Nationalsozialisten, die nicht in Artikel 3, Absatz 3 aufgenommen wurden, und auch unter Geltung des Grundgesetzes strafrechtlich verfolgt wurden"
Ausgerechnet ein AFDler belehrt die politische community, dass Pädosexualität .... "streng genommen eine Ausprägung der sexuellen Identität" sei. Das behauptete etwa vom AFDler Zons. Demnach, deshalb dürfe der Schutz der sexuellen Identität nicht ins Grundgesetz aufgenommen werden
Freilich sei das ......nach "Queer.de" - deren altetrsrassistische / pädophobe Propaganda dafür bekannt ist, dass sie alles tun. Kindern zugeneigten Menschen und damit auch KIndern eine (sexuelle) Identität abzusprechen..... eine Lüge:
Was für eine pöbelnd dumme "Argumentation" von "Queer.de"Wortlaut :" Pädosexuelle Handlungen sind in Deutschland immer – auch nach einer möglichen Verfassungsänderung – strafbar, da Kinder nicht einwilligungsfähig sind.
Erste Frage: kennt Ihr alle Kinder, dass Ihr diese pauschale entmündigende und stigmatisierende (fast schon kriminelle) Aussage vor euerm Gewissen verantworten könnt?
Zweite Frage: heisst das, eine sexuelle Identität soll nur den Menschen zugesprochen werden, deren sexuelle Orientierung (oder Fickerei) auch gesetzlich erlaubt ist: anders gefragt: hatten "die" Schwulen allesamt noch keine Identität, als ihre Praktiken noch kriminalisiert waren?
dann weiter in "Queer.de"
Frage:Das Bundesverfassungsgericht hatte etwa 2008 in einer Entscheidung geschrieben, das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung "findet seine Grenze, wo die sexuelle Selbstbestimmung anderer betroffen ist, insbesondere bei Kindern".
welches "Kind" hat denn das Recht auf seine sexuelle Selbstbestimmung"
Wie können angeblich "nicht einwilligungsfähige Kinder" sich selbst bestimmen?
Bisher ist die Gesetzgeberin hier die jenige Gewalt- Instanz, die Kindern gerade nicht nur dieses Recht, sondern ihnen JEDES Recht abspricht, zu bestimmen, wo, wann, wie. was. mit wem sie lernen und leben möchten
KINDERRECHTESEXUALITÄT SCHÜTZEN VORM DISKRIMINIERENDEN GRUNZGESÄSS !!!